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    ROLLER. WÖRN. Die Rechtsanwaltskanzlei ganz in Ihrer Nähe.
    Als Rechtsanwälte und Fachanwältin beraten, betreuen und vertreten wir Sie auf zahlreichen Rechtsgebieten. Regional und überregional. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz.

  • Baurechtsstreitigkeiten erfordern Sonderkenntnisse und Erfahrung.

    Vertrauen Sie uns.

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  • Lassen Sie Ihre Krise nicht zum Problem Ihres Kindes werden.

    Wir sind Ihr starker Partner im Ehe- und Familienrecht.

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  • Ohne Anwalt kommen Sie im Arbeitsrecht kaum weiter.

    Wir helfen Ihnen gerne durch dieses komplexe Thema.

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  • Sie möchten Ihre Immobilie sicher vermieten?

    Wir helfen Ihnen rund um Miet- und Immobilienrecht.

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  • Mit uns haben Sie zwar auch nicht immer Vorfahrt, mit uns kommen Sie zu Ihrem RECHT

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  • Regeln Sie Ihr Erbe bevor sich andere darum streiten.

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  • Sind Sie wirklich sicher?

    Lassen Sie sich noch VOR VERTRAGSABSCHLUSS von uns beraten.

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Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei seit 1993

Wir verstehen uns als Problemlöser. Langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung sind die Basis unserer erfolgreichen Tätigkeit auf zahlreichen Gebieten, wie z.B. bei der Gestaltung von Verträgen ober bei Fragen und Problemen, die im Arbeitsleben, beim Bauen oder Renovieren, bei einer Trennung oder Scheidung, aus Mietverträgen oder bei der Schadenregulierung auftreten können.

Erfahren

Kompetent

Transparent

Verschwiegen

Die Kanzlei wurde 1993 gegründet. Sie besteht aus zwei Rechtsanwälten. Rechtsanwältin Wörn ist zugleich Fachanwältin für Familienrecht, Miet- und WEG-Recht. Die über­schaubare Kanzlei­­struktur bietet Ihnen den Vorzug einer individuellen Betreuung. Sie können bei uns auf einen festen und qualifizierten Ansprech­­partner ver­trauen.

Zu unseren Mandanten gehören Handwerks­­betriebe und Unter­nehmen kleinerer bis mittlerer Größe sowie Privat­­personen.

Wir betreuen Sie von Anfang an: Vor Ver­trags­­abschluss prüfen wir Ihren Vertrag oder begleiten Sie bei schwierigen Vertrags­­ver­handlungen. Wir entwerfen Verträge, die auf Ihre Bedürf­nisse zuge­schnitten sind (z.B. Arbeits­­verträge, Miet­verträge, Ehe- und Erbverträge). Entstehen nach Vertrags­­ab­schluss Probleme, klären wir Sie über Ihre Rechte auf und vertreten Ihre Interessen gegen­über Ihrem Vertrags­­partner.

Kriselt es in Ehe, Lebens­­partner­schaft oder nicht­­ehelicher Lebens­ge­meinschaft, bzw. geht die Beziehung zu Ende, stehen wir Ihnen rechtlich bei. Nach Verkehrs­­unfällen über­nehmen wir den Schrift­­verkehr mit der Ver­sicherung oder dem Unfall­gegner, zur Durch­setzung Ihrer Schaden­­ersatz­­an­sprüche und vertreten Sie in einem Buß­geld- oder Straf­­verfahren. Werden unberechtigt Ansprüche gegen Sie erhoben, wehren wir diese ab. Ist ein gericht­liches Verfahren nicht zu vermeiden, über­nehmen wir Ihre engagierte Ver­tretung vor Gericht.

Sprechen Sie frühzeitig mit uns. Eine Beratung kostet weniger als Sie denken. Bei Privat­­personen sind die Kosten einer ersten Beratung auf 190,00 Euro zzgl. USt, somit auf 226,10 Euro begrenzt.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung.
Ganz persönlich und RECHT gut.

Rechts- gebiete

Der Bogen unserer Tätigkeit spannt sich vom Arbeitsrecht über das Baurecht, Erb- und Familienrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht, Miet- und Immobilienrecht, Verkehrsunfallrecht, Versicherungsrecht, bis hin zur Zwangsvollstreckung.

    Arbeitsrecht

    Wir bieten Beratung, Vertragsgestaltung und Prozessvertretung in arbeitsrechtlichen Fragen.

    Arbeitsrecht ist in weiten Teilen Arbeitnehmerschutzrecht, dennoch hat auch ein Arbeitgeber Rechte. Es sind aber zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen ist daher besondere Vorsicht geboten. Gleiches gilt im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverträgen.

    Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber nur bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes möglich.

    Ist ein Arbeitnehmer mit der Kündigung nicht einverstanden muss er rasch reagieren. Eine sog. Kündigungsschutzklage ist in der Regel innerhalb von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung zu erheben. Danach kann sie verspätet sein.

    Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages zur Vermeidung einer Kündigung ist Vorsicht geboten, denn bei falscher Formulierung kann dem Arbeitnehmer eine Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld drohen, sollte er nicht unmittelbar nach Vertragsbeendigung einen neuen Arbeitsplatz finden.

    Arbeitsvertraglich sind oft sog. Verfallfristen vereinbart. Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag (z.B. auf rückständigen Lohn) müssen dann rasch geltend gemacht werden.

    Frühzeitige Beratung und Vertretung helfen, Ihre Rechte zu wahren und teure Fehler zu vermeiden.

  • Arbeitsrecht

  • Arbeitsrecht

    Wir bieten Beratung, Vertragsgestaltung und Prozessvertretung in arbeitsrechtlichen Fragen.

    Arbeitsrecht ist in weiten Teilen Arbeitnehmerschutzrecht, dennoch hat auch ein Arbeitgeber Rechte. Es sind aber zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen ist daher besondere Vorsicht geboten. Gleiches gilt im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverträgen.

    Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber nur bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes möglich.

    Ist ein Arbeitnehmer mit der Kündigung nicht einverstanden muss er rasch reagieren. Eine sog. Kündigungsschutzklage ist in der Regel innerhalb von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung zu erheben. Danach kann sie verspätet sein.

    Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages zur Vermeidung einer Kündigung ist Vorsicht geboten, denn bei falscher Formulierung kann dem Arbeitnehmer eine Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld drohen, sollte er nicht unmittelbar nach Vertragsbeendigung einen neuen Arbeitsplatz finden.

    Arbeitsvertraglich sind oft sog. Verfallfristen vereinbart. Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag (z.B. auf rückständigen Lohn) müssen dann rasch geltend gemacht werden.

    Frühzeitige Beratung und Vertretung helfen, Ihre Rechte zu wahren und teure Fehler zu vermeiden.

  • Baurecht

  • Baurecht

    Beim Hausbau, bei Umbau- oder Reparaturarbeiten können in verschiedenen Stadien Fehler auftreten, sei es weil eine fehlerhafte Planung vorliegt, sei es weil Handwerker nicht sauber arbeiten oder Auftraggeber falsche Angaben bei der Auftragserteilung machten. Der Umfang von Nachtragsaufträgen ist oft unklar. Manchmal wird auch falsch abgerechnet.

    Der Handwerker kann bei der Geltendmachung berechtigter Vergütungsansprüche vorgeschobenen Mängelrügen ausgesetzt sein, weil Auftraggeber versuchen, so nichts oder weniger zahlen zu müssen.

    Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag ist besondere Sorgfalt und Augenmaß geboten. Ein Baurechtsstreit kann sich leicht über Jahre hinziehen und sich durch notwendige Gutachten verteuern.

    Rechtsanwalt Dr. Knapp ist zugleich Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er kennt daher aufgrund seiner langjährigen Erfahrung die spezifischen Fallstricke im Baurecht und steht Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Rechte bzw. der Abwehr unberechtigter Ansprüche zur Seite.

  • Ehe- und Familienrecht

  • Ehe- und Familienrecht

    Das Ehe- und Familienrecht ist ein weites Feld. Es umfasst z.B.:

    Eheverträge

    Bis dass der Tod uns scheidet? Das wird immer seltener. Daher sollte man bereits vor oder bei der Heirat – also zu einem Zeitpunkt, in dem man noch miteinander reden kann – an einen Ehevertrag denken. Ein Ehevertrag kann aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt und sogar noch in der Trennungsphase geschlossen werden. Im Ehevertrag können z.B. Unterhaltszahlungen oder Regelungen zur Vermögensauseinandersetzung im Scheidungsfall vereinbart werden. Aus Angst vor hohen Ausgleichzahlungen wird häufig vorschnell die Gütertrennung gewählt. Diese kann im Todesfall für den überlebenden Ehegatten nachteilig sein, was häufig nicht bedacht wird. Es gibt andere Konstellationen, die dazu führen, dass Ausgleichzahlungen vermieden werden. Auch können bestimmte Vermögenswerte vom Zugewinnausgleich herausgenommen werden, z.B. Betriebsvermögen. Lassen Sie sich beraten, welche Gestaltungsmöglichkeit Ihren individuellen Bedürfnissen am ehesten entspricht.

    Unterhalt

    Nach einer Trennung stellt sich rasch die Frage, wie es finanziell für die Beteiligten weitergeht. Die Unterhaltsbemessung ist unterschiedlich, je nach dem, ob Unterhalt für ein volljähriges oder minderjähriges Kind, für die Zeit der Betreuung eines gemeinsamen Kindes oder nach der Scheidung Unterhalt verlangt wird. Auch ist das Einkommen, das zur Verfügung steht, von Bedeutung. Gleichzeitig muss dem Unterhaltsverpflichteten ein Mindesteinkommen verbleiben, damit er selbst seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Um allen Beteiligten möglichst gerecht zu werden, gibt es gesetzliche Regelungen dazu, wer Unterhalt verlangen kann. Diese Regelungen werden durch umfangreiche Rechtsprechung zur Berechnung des Unterhaltes im Einzelnen ergänzt.

    Vermögensauseinandersetzung

    Im Zusammenhang mit einer Trennung ist auch das Vermögen auseinanderzusetzen. Haben Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen, leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Diese sieht im Trennungsfall nicht einfach eine Halbierung des vorhandenen Vermögens und der Schulden vor. Ein finanzieller Ausgleich findet nur statt, wenn ein Ehegatte während der Ehe größeres Vermögen erworben hat, als der andere. Es kommt also auch darauf an, was im Zeitpunkt der Heirat vorhanden war – oder nicht. Erbschaften oder Schenkungen, die ein Ehegatte während der Ehe erhielt, spielen bei der Bewertung eine Sonderrolle, da sie auch dem sog. Anfangsvermögen zugerechnet werden.

    Sorge- und Umgangsrecht (Besuchsrecht)

    Der Elternteil, bei dem die Kinder nach der Trennung nicht leben, hat ein Umgangsrecht. Denn: Trotz der Trennung bleiben Sie für Ihre Kinder gemeinsam verantwortlich. Für die Kinder ist der Kontakt zum anderen Elternteil wichtig. Das Umgangsrecht sollte klar strukturiert sein, um den Kindern eine verlässliche Basis zu geben und Missverständnisse zu vermeiden.

    Ein gemeinsames Sorgerecht besteht auch nach der Trennung oder Scheidung fort. Es ist aber insoweit eingeschränkt, dass in Alltagsdingen, die Kinder betreffen, derjenige Elternteil, bei dem die Kinder sich gerade befinden, alleine entscheiden kann.

    Ist es nicht möglich, die Belange der Kinder gemeinsam zu regeln, kann in Ausnahmefällen einem Elternteil durch das Familiengericht das Sorgerecht alleine übertragen werden. Dies gilt auch, wenn Eltern sich nicht darüber einigen können, wo die Kinder nach der Trennung leben sollen.

  • Scheidung

  • Scheidung

    Eine Ehe kann zum Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden. Bei Vorliegen eines sog. Härtefalles ist ausnahmsweise auch eine frühere Scheidung möglich. Ist ein Auslandsbezug gegeben, kann es sein, dass ausländisches Recht auf die Scheidung anzuwenden ist, das andere Voraussetzungen haben kann.

    Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist weitgehend der Ehe gleichgestellt. Daher sind die Voraussetzungen und Folgen der Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit dem Scheidungsrecht vergleichbar.

    Versorgungsausgleich

    Regelmäßig wird mit Scheidung auch der sog. Versorgungsausgleich durchgeführt. Hierbei handelt es sich um die Teilung der während der Ehe erworbenen Rentenanrechte. Die Durchführung des Versorgungsausgleiches ist gesetzlich vorgesehen. Er findet nur dann nicht statt, wenn eine Ehe von kurzer Dauer vorliegt oder nur geringfügige Rentenanrechte auszugleichen sind. Durch eine notariell zu beurkundende Vereinbarung können die Eheleute aber auch Abweichungen zur gesetzlichen Regelung treffen.

    Vermögensauseinandersetzung

    Mit der endgültigen Trennung als Eheleute sollte auch das Vermögen getrennt werden. Es reicht häufig nicht aus einfach nur dasjenige, was bei der Trennung oder Scheidung vorhanden ist zu teilen. Vielmehr kommt es darauf an, in welchem Güterstand Sie gelebt haben. Wurde nichts vereinbart, so ist dies die sog. Zugewinngemeinschaft. Diese bedeutet, dass nur derjenige, der während der Ehe höhere Vermögenswerte erworben hat, dem anderen einen Ausgleich zu zahlen hat. Die Berechnung ist nicht einfach, denn das Vermögen, das bei der Heirat vorhanden war, ist um den Inflationsausgleich zu bereinigen. Auch haben Erbschaften und Schenkungen, die ein Ehegatte während der Ehe erhalten hat, einen Sonderstatus.

    Unterhalt

    Beim Kindsunterhalt ändert sich in der Regel durch die Scheidung nichts. Der Unterhalt für den Ehegatten unterliegt nach der Scheidung aber anderen Voraussetzungen: Er kann befristet oder herabgesetzt werden, bevor er ganz entfällt.

    Krankenversicherung

    Nach Scheidung entfällt die kostenfreie Mitversicherung des nicht berufstätigen Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung oder die Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Aus taktischen Erwägungen kann es daher sinnvoll sein, mit der Stellung des Scheidungsantrages noch abzuwarten.

    Lassen Sie sich daher unbedingt in einer Scheidungssituation anwaltlich beraten.

  • Erbrecht

  • Erbrecht

    Auch wenn sich niemand gerne mit dem eigenen Tod beschäftigt: Wissen Sie, wer Ihr Erbe antritt, wenn Sie nicht durch Testament oder Erbvertrag vorgesorgt haben? Entspricht die gesetzliche Regelung Ihren Wünschen? Soll beispielsweise bei einer "Patchwork-Ehe" Ihr Vermögen in Ihrem Familienstamm verbleiben? Oder soll vermieden werden, dass Ihr Unternehmen auf einen oder mehrere Erben übergeht, die sich mit dem Betrieb gar nicht auskennen?

    Dann ist eine vorausschauende Nachlaßplanung notwendig. Durch geschickte Gestaltung können auch Steuerfreibeträge besser ausgenutzt werden.

    Sind Sie Erbe oder pflichtteilsberechtigt, so gilt es Ihre Rechte zu wahren. Zur Berechnung Ihres Anspruches können auch Vermögenswerte, die nicht mehr im Nachlaß vorhanden sind, von Bedeutung sein. So können Schenkungen, die der Verstorbene zu Lebzeiten vorgenommen hat, zur Berechnung des Pflichtteilsanspruches ganz oder anteilig dem Nachlaß zugerechnet werden, so dass sich der Pflichtteilsanspruch erhöht. Unter Geschwistern können sog. Ausstattungen auch nach Ablauf von 10 Jahren bei der Erbauseinandersetzung noch von Bedeutung sein.

  • Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Handels- und Gesellschaftsrecht

    Bei Verträgen unter Geschäftsleuten gelten teilweise andere gesetzliche Regelungen als bei Verträgen mit Privatpersonen. Kaufleute unterliegen z.B. umfangreichen Untersuchungs- und Kontrollpflichten, zum Teil gelten weniger strenge Formvorschriften. So ist z.B. auch eine mündliche Bürgschaftserklärung eines Kaufmannes wirksam. Tätigt ein Unternehmer mit einem Verbraucher Geschäfte, so sind Verbraucherschutzvorschriften zu beachten, die z.T. Belehrungspflichten und Widerrufsrechte beinhalten.

    Werden im Vetrieb Handelsverteter eingesetzt, so ergeben sich hieraus spezifische Fragestellungen, z.B. in Bezug auf ein Wettbewerbsverbot. Diese ist insbesondere für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nur mit Einschränkungen zulässig, sog. "bezahlte Karenz".

    Wenn Sie unternehmerisch tätig sind oder vor einer Unternehmensgründung stehen, kann es sinnvoll sein durch Gründung einer Gesellschaft, wie z.B. einer GmbH, die Haftung zu beschränken, um zu vermeiden, dass Ihr privates Vermögen nicht für Schulden des Unternehmens haftet, wenn etwas schief geht.

    Wenn mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen betreiben wollen, bedarf es klarer Absprachen über Zuständigkeiten. Diese werden am Besten in einem Gesellschaftsvertrag geregelt.

    Wir beraten Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen.

  • Miet- und Pachtrecht

  • Miet- und Pachtrecht

    Mietrecht ist in weiten Teilen Mieterschutzrecht. Dennoch hat auch der Vermieter Rechte. Der Spielraum ist bei Vermietung von Wohnraum jedoch eingeschränkt. In vielen Fällen ist auf die Einhaltung von Formalien zu achten, wie z.B. bei einer Kündigung oder einem Mieterhöhungsverlangen. Unbekannt ist oft, dass der Mieter nur dann Schönheitsreparaturen (z.B. Streichen) durchführen muss, wenn dies vereinbart ist. Aber nicht jede Formulierung im Mietvertrag ist auch wirksam. Der Mieter darf zwar während des Bestehens des Mietvertrages die Wohnung nach seinem Geschmack streichen oder tapezieren, muss aber die Wohnung in der Regel bei Beendigung des Mietvertrages in hellen, neutralen Farben gestrichen zurückgeben.

    Bei Vermietung von Gewerberäumen gelten einige Erleichterungen. So kann z.B. ein gewerbliches Mietverhältnis einfacher gekündigt werden, es gelten aber andere Kündigungsfristen. Anders als bei Vermietung von Wohnraum gibt es im Gewerbemietrecht keine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, die Miete zu erhöhen. Es ist daher notwendig, dies mietvertraglich zu regeln.

    Zahlt ein Mieter keine Miete mehr, kann fristlos gekündigt werden. Bis zum Erhalt eines Räumungsurteils mit anschließender Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher kann es einige Zeit dauern. Es empfiehlt sich daher, rasch zu handeln, um zu vermeiden, dass sich der Mietrückstand nicht unnötig erhöht.

    Gleichgültig, ob Sie eine Wohnung oder Gewerbemieträume vermieten oder mieten wollen: Wir helfen Ihnen bei der richtigen vertraglichen Gestaltung des Mietvertrages und fertigen auf Wunsch einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Vertrag an.

  • Verkehrsrecht

  • Verkehrsrecht

    Haben Sie einen Verkehrsunfall erlitten, kommt es häufig zu Problemen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, deren Interesse es ist, möglichst wenig zahlen zu müssen. Das müssen Sie sich nicht immer gefallen lassen.

    Die Höhe des Schadenersatzes hängt auch davon ab, wer den Unfall verschuldet hat. Deshalb ist bei Erklärungen, die im Zusammenhang mit der Schadenregulierung oder gegenüber der Polizei abgegeben werden, Vorsicht geboten. Schnell kann aus einer unsauberen Formulierung ein (Mit-)Verschulden konstruiert werden, das dazu führt, dass der Ersatzanspruch ganz oder teilweise entfallen kann.


    Wir übernehmen für Sie die Schadenregulierung sowie die Vertretung in einem etwaigen Bußgeld- oder Strafverfahren im Zusammenhang mit Verstößen im Straßenverkehr.

  • Vertragsrecht

  • Vertragsrecht

    Die häufig gehörte Aussage: "Ich habe nichts Schriftliches, also ist kein Vertrag zustande gekommen" stimmt in vielen Fällen nicht. Denn in der Regel kommt ein Vertrag formlos zustande – mit allen Rechten und Pflichten, die sich daraus ergeben. Eine Ausnahme hiervon bildet z.B. der Kauf einer Immobilie.

    Ein Widerrufsrecht gibt es nur in einigen Ausnahmefällen (so z.B. wenn eine Privatperson im Internet bei einem Unternehmen etwas bestellt).

    Umgekehrt ist nicht immer ein Vertrag zustande gekommen, wo das behauptet wird, gerade bei unsauberen Geschäftspraktiken im Internet (sog. "Abo- Fallen").

    Wird bei Verträgen ein Formular verwendet oder sollen allgemeine Geschäftsbedingungen, wie z.B. Liefer- oder Einkausfbedingungen, vereinbart werden, ist besondere Vorsicht geboten. Abweichungen von gesetzlichen Bedingungen unterliegen hier starken Einschränkungen. Dies gilt vor allem beim sog. Gewährleistungsausschluss.

    Ist ein Vertrag geschlossen, können bei der Vertragsdurchführung Probleme entstehen, so z.B. wenn die gelieferte Ware fehlerhaft ist oder gar nicht erst geliefert wird, bzw. wenn der Kunde nicht zahlt.

    Wir beraten und vertreten Sie im Zusammenhang mit der optimalen Vertragsgestaltung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte aus einem bereits geschlossenen Vertrag, bzw. bei Abwehr unberechtigter Ansprüche, die gegen Sie erhoben werden.

  • EDV- und Internetrecht

  • EDV- und Internetrecht

    Lizenzen

    Computerprogramme sind i.d.R. urheberrechtlich geschützt. Diesen Schutz kann der Rechteinhaber über Lizenzverträge wirtschaftlich verwerten. Wir erstellen für Sie eine geeignete Lizenzvereinbarung ober machen Ihre Rechte aus einem Lizenzvertrag geltend. Bei unberechtigter Nutzung Ihres Programmes stehen Ihnen neben einem Unterlassungsanspruch auch finanzielle Ansprüche zu.

    Externe Programmierer

    Wenn Sie ein Softwareunternehmen betreiben und für ein bestimmtes Projekt einen freien Mitarbeiter beauftragen, sollten Sie durch entsprechende Vertragsgestaltung sicherstellen, dass Sie das ausschließliche Nutzungsrecht an der Software und an sonstigen rechtlich geschützten Ergebnissen erhalten. Wir kümmern uns gerne um einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Vertrag.

    Datenschutz und Pflichtangaben

    Sobald Sie eine eigene Website betreiben, müssen Sie an eine ganze Reihe von Pflichtangaben denken – vom Impressum bis hin zu komplexen Belehrungspflichten beim Betreiben eines Webshops. Unzureichende Angaben können hier z.B. teure Abmahnungen oder erheblich längere Widerrufsfristen für Ihre Kunden nach sich ziehen. Sichern Sie sich ab – wir erstellen für Sie korrekte Pflichtangaben, rechtssichere Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen.

    Downloads

    Wenn Sie Abmahnungen wegen angeblich illegaler Downloads von Songs, Filmen oder Büchern erhalten, sollten Sie die Ruhe bewahren und zunächst nichts unterschreiben oder bezahlen. Wir helfen Ihnen gerne, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

  • Markenrecht

  • Markenrecht

    Um sich im Wettbewerb zu behaupten, sind Unterscheidungsmerkmale sowie eine klare Markenstrategie von wesentlicher Bedeutung. Dazu gehört auch der Schutz Ihrer Marke und deren individueller Produktkennzeichen. Wir prüfen, ob der Name Ihres Produktes markenrechtlich geschützt werden kann und übernehmen für Sie die Markenanmeldung. Sollte Ihre Marke danach unberechtigt genutzt werden, setzen wir Ihre Ansprüche auf Unterlassung und finanziellen Ausgleich durch.

    Sprechen Sie mit uns auch über die Möglichkeiten und Fallstricke des Urheber- und Patentrechts, denn Ihre besten Ideen sollten Sie rundum vor Missbrauch schützen.

  • Fluggastrechte

  • Fluggastrechte

    Wenn sich Ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet oder wenn Sie Ihren Anschlussflug aufgrund eines verspäteten Zubringerfluges verpassen, kann Ihnen nach der EG-Verordnung 261/04 ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600,00 Euro zustehen. Gleiches gilt für den Fall, dass Ihr Flug annuliert worden ist – oder wenn Sie durch Überbuchung o.ä. nicht mitgenommen worden sind. Der Knackpunkt: Fluggesellschaften sind häufig erst dann zur Zahlung bereit, nachdem der Anspruch über einen Anwalt geltend gemacht wird. Wir empfehlen Ihnen deshalb, von Beginn an auf professionellen Rechtsbeistand zu setzen. Die Kosten sind geringer als Sie denken und im Erfolgsfall zahlt die Fluggesellschaft zusätzlich zur Ausgleichszahlung auch die Anwalts- und Gerichtsgebühren.

Wir lösen Ihre kleinen und großen Probleme – wenn möglich ohne Prozess.

Anwälte

Jeder Anwalt hat seine fachlichen Schwerpunkte und kann daher auf besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf diesen Rechtsgebieten zugreifen. Regelmäßige Fortbildung ist für uns selbstverständlich. Es ist uns ein persönliches Anliegen, für Sie die optimale Lösung zu finden.

  • Dr. Horst Roller

  • Rechtsanwalt bis 12/2019

  • Mit vollem Einsatz

  • Christine Wörn

    Tätigkeitsschwerpunkte: gewerbliches und privates Mietrecht, Scheidungsrecht u. sonstiges Familienrecht, Erbrecht und Vertragsrecht

    weitere Rechtsgebiete auf Anfrage
  • Rechtsanwältin seit 1992 // in Metzingen seit 2001
    Fachanwältin für Familienrecht
    Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    Lehrbeauftragte an der Hochschule Reutlingen, Fachbereich Maschinenbau

    Abitur in Tübingen // Studium der Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen // Juristischer Vorbereitungsdienst (Referendariat) u.a. am Landgericht Tübingen und in einer Rechtsanwaltskanzlei in Verona/Italien

    Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
    Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
    Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im DAV

  • Mit vollem Einsatz

  • Alexander Knapp

    Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Baurecht, Fluggastrechte Gesellschaftsrecht, IT-/EDV-Recht, Markenrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht,

    weitere Rechtsgebiete auf Anfrage
  • Rechtsanwalt seit 1996 // in Metzingen seit 2017

    Abitur in Stuttgart // Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz // Juristischer Vorbereitungsdienst (Referendariat) u.a. am Landgericht Stuttgart

    Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
    Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V
    Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltskurses für Bau- und Architektenrecht in 12/2018


    Sprachen:
    Englisch

Unser Team

Neben unseren Rechtsanwälten / Fachanwältin steht Ihnen in unserer Kanzlei ein eingespieltes und kompetentes Mitarbeiterteam zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerinnen im Sekretariat:

Anastasia Becker

Rechtsanwalts-
fachangestellte

Kontaktdaten

Schönbeinstraße 16, 72555 Metzingen


Telefon 07123 / 16950

Telefax 07123 / 169522

@kanzlei@roller-woern.de

Sprechen Sie frühzeitig mit uns – damit aus Differenzen kein Streit entsteht.

Kontakt

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wann immer Sie rechtlichen Rat benötigen – je früher desto besser, denn das schont Ihren Geldbeutel und Ihre Nerven.


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Ein Mandatsverhältnis kommt erst zustande, wenn dies durch uns bestätigt wird.